Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, ab Betrieb Langenzenn und sind freibleibend. Angebote gelten nur auf sofortige Entscheidung. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd und unverbindlich und berechtigen den Käufer nicht zur Streichung des Auftrages oder zu Schadenersatzansprüchen. Durch Abgabe eines Angebotes verpflichte ich mich nicht, den Auftrag hereinzunehmen.

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Verpackung wird selbstkostend berechnet und ohne besondere Vereinbarung nicht zurückgenommen.

Mängelrügen hinsichtlich Gewicht und Beschaffenheit der Waren können nur dann entgegengenommen und geprüft werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich bei mir eingehen. Bei berechtigten Mängelrügen behalte ich mir vor, wahlweise kostenlose Ersatzlieferung oder Rücknahme und Gutschrift der beanstandeten Sendung vorzunehmen. Weitere Ansprüche und Schadenersatz lehne ich ausdrücklich ab.

Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingung oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Alle gelieferten Waren bleiben auch im verarbeiteten Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.

 

Bei Nichterfüllung der Käuferpflichten kann der Verkäufer die Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit entfernen und beliebig darüber verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die gegen Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu leisten. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger Vereinbarung. Wechsel gelten erst dann als Barzahlung, wenn sie eingelöst sind.

Bei Zaunmontagen ist folgendes zu beachten: Zauntrasse muss freiliegen und Gestrüpp und Unrat. Grenzsteine müssen deutlich sichtbar sein. Die Preise sind nur gültig bei Voraussetzung eines normal grabbaren Bodens (Bodenklasse 2.23 – 2.26). Anfallende Kompressorstunden müssen als Regiestunden extra bezahlt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Fürth/Bay.

Für sämtliche Lieferungen sind die vorstehenden Verkaufsbedingungen allein maßgebend unter Ausschluss aller von den Abnehmern aufgestellten gegenteiligen Bezugsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, ab Betrieb Langenzenn und sind freibleibend. Angebote gelten nur auf sofortige Entscheidung. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd und unverbindlich und berechtigen den Käufer nicht zur Streichung des Auftrages oder zu Schadenersatzansprüchen. Durch Abgabe eines Angebotes verpflichte ich mich nicht, den Auftrag hereinzunehmen.

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Verpackung wird selbstkostend berechnet und ohne besondere Vereinbarung nicht zurückgenommen.

Mängelrügen hinsichtlich Gewicht und Beschaffenheit der Waren können nur dann entgegengenommen und geprüft werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich bei mir eingehen. Bei berechtigten Mängelrügen behalte ich mir vor, wahlweise kostenlose Ersatzlieferung oder Rücknahme und Gutschrift der beanstandeten Sendung vorzunehmen. Weitere Ansprüche und Schadenersatz lehne ich ausdrücklich ab.

Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingung oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Alle gelieferten Waren bleiben auch im verarbeiteten Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.

Bei Nichterfüllung der Käuferpflichten kann der Verkäufer die Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit entfernen und beliebig darüber verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die gegen Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu leisten. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger Vereinbarung. Wechsel gelten erst dann als Barzahlung, wenn sie eingelöst sind.

Bei Zaunmontagen ist folgendes zu beachten: Zauntrasse muss freiliegen und Gestrüpp und Unrat. Grenzsteine müssen deutlich sichtbar sein. Die Preise sind nur gültig bei Voraussetzung eines normal grabbaren Bodens (Bodenklasse 2.23 – 2.26). Anfallende Kompressorstunden müssen als Regiestunden extra bezahlt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Fürth/Bay.

Für sämtliche Lieferungen sind die vorstehenden Verkaufsbedingungen allein maßgebend unter Ausschluss aller von den Abnehmern aufgestellten gegenteiligen Bezugsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, ab Betrieb Langenzenn und sind freibleibend. Angebote gelten nur auf sofortige Entscheidung. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Die angegebenen Lieferzeiten sind stets annähernd und unverbindlich und berechtigen den Käufer nicht zur Streichung des Auftrages oder zu Schadenersatzansprüchen. Durch Abgabe eines Angebotes verpflichte ich mich nicht, den Auftrag hereinzunehmen.

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Verpackung wird selbstkostend berechnet und ohne besondere Vereinbarung nicht zurückgenommen.

Mängelrügen hinsichtlich Gewicht und Beschaffenheit der Waren können nur dann entgegengenommen und geprüft werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Waren schriftlich bei mir eingehen. Bei berechtigten Mängelrügen behalte ich mir vor, wahlweise kostenlose Ersatzlieferung oder Rücknahme und Gutschrift der beanstandeten Sendung vorzunehmen. Weitere Ansprüche und Schadenersatz lehne ich ausdrücklich ab.

Die Erhebung einer Beanstandung berechtigt nicht zu einer Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingung oder zu einer Verzögerung der Zahlung. Alle gelieferten Waren bleiben auch im verarbeiteten Zustand bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.

Bei Nichterfüllung der Käuferpflichten kann der Verkäufer die Waren auch ohne Gerichtsurteil jederzeit entfernen und beliebig darüber verfügen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die gegen Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

Die Zahlung der Rechnungsbeträge ist für die Lieferfirma völlig verlustfrei zu leisten. Die Hereinnahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund vorheriger Vereinbarung. Wechsel gelten erst dann als Barzahlung, wenn sie eingelöst sind.

Bei Zaunmontagen ist folgendes zu beachten: Zauntrasse muss freiliegen und Gestrüpp und Unrat. Grenzsteine müssen deutlich sichtbar sein. Die Preise sind nur gültig bei Voraussetzung eines normal grabbaren Bodens (Bodenklasse 2.23 – 2.26). Anfallende Kompressorstunden müssen als Regiestunden extra bezahlt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Fürth/Bay.

Für sämtliche Lieferungen sind die vorstehenden Verkaufsbedingungen allein maßgebend unter Ausschluss aller von den Abnehmern aufgestellten gegenteiligen Bezugsbedingungen.